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Zuzahlungspflicht
Zuzahlungspflicht Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Gesetzlich Versicherte über 18 Jahre müssen einen Eigenanteil von 10% des Verordnungswertes zuzüglich 10 Euro pro Verordnung bezahlen. Diese Zuzahlung ist kein zusätzliches Einkommen der Logopädin, sondern wird von der Krankenkasse bei der Kostenerstattung abgezogen. Copyright 2022: Susanne Blanke-Mengedoth - Praxis für Logopädie Impressum Datenschutz Copyright 2022: Susanne Blanke-MengedothPraxis für Logopädie Impressum Datenschutz