Zuzahlungspflicht

Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Gesetzlich Versicherte über 18 Jahre müssen einen Eigenanteil von 10% des Verordnungswertes zuzüglich 10 Euro pro Verordnung bezahlen. Diese Zuzahlung ist kein zusätzliches Einkommen der Logopädin, sondern wird von der Krankenkasse bei der Kostenerstattung abgezogen. Zuzahlung