Praxis für Logopädie Blanke

Information

Was & Wie

Kurz erklärt: Aufgaben der Logopädie, Ablauf der Befunderhebung sowie Wissenswertes zu Kostenübernahme und Terminabsage.

Logopädisches Beratungsgespräch in der Praxis für Logopädie Blanke

Was ist die Aufgabe eines Logopäden?

Logopädinnen und Logopäden befassen sich mit der Prävention, Untersuchung, Diagnostik und Behandlung von Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens – bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Was passiert bei einer logopädischen Befunderhebung?

Im Erstgespräch und anhand gezielter Tests werden Stärken und Schwächen erfasst. Darauf aufbauend besprechen wir mit Ihnen Ziele und den weiteren Therapieverlauf.

Privatpatientinnen & Privatpatienten

Kostenübernahme für Privatpatienten

Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Therapeutinnen und Therapeuten (Heilmittelerbringer) in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung. Die Preise der Leistungen können daher innerhalb der rechtlichen Grenzen (§ 138 BGB) frei bestimmt werden.

Vor Beginn der Behandlung vereinbaren wir mit Ihnen unser Honorar, das sich nach der in Deutschland weit verbreiteten Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) richtet.

Der Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif bzw. Versicherungsvertrag – dessen Details sind uns als Praxis nicht bekannt. Im Standard- oder Basistarif wird teilweise nur ein Teil der Sätze erstattet. Für Beihilfeberechtigte gelten die jeweils gültigen Beihilfevorschriften auf Landes- oder Bundesebene.

Bitte beachten Sie: Sie sind uns gegenüber zur Begleichung unserer Honorarabrechnung verpflichtet – unabhängig davon, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Ihnen die Kosten durch Versicherung und/oder Beihilfe erstattet werden. Bei Zweifeln zu Ihrem individuellen Erstattungsanspruch empfehlen wir, dies rechtzeitig im Voraus mit Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle zu klären. Gerne stellen wir Ihnen dafür einen Kostenvoranschlag aus.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.privatpreise.de.

Quelle: Patienten-Information zur GebüTh (Buchner & Partner GmbH).

Termine

Kurzfristige Terminabsage

Logopädische Praxen sind vorwiegend als Bestellpraxen organisiert: Termine sind fest an die Patientinnen und Patienten gebunden und umfassen ein Zeitfenster von 30, 45, 60 oder 90 Minuten. Das sichert einen zeitgemäßen Behandlungsablauf und kurze Wartezeiten. Die Zahl der täglich vergebbaren Termine ist naturgemäß begrenzt – umso wichtiger ist es, dass geplante Termine auch tatsächlich stattfinden.

Wird ein Termin nicht wahrgenommen oder so kurzfristig abgesagt, dass er nicht mehr anderweitig vergeben werden kann, entsteht ein „Leerlauf": Die laufenden Kosten – insbesondere Personalkosten – laufen weiter, ohne dass die Therapiezeit erbracht werden kann.

Für nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine kann daher ein Ausfallhonorar berechnet werden. Rechtlich lässt sich dieser Anspruch aus § 615 BGB (Annahmeverzug), teilweise auch als Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB herleiten; ein Verschulden ist hierfür nicht erforderlich.

Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, so früh wie möglich ab – am besten telefonisch unter 0 52 22 / 850 95 05. So können wir den Termin an andere Patientinnen und Patienten vergeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Quelle: Deutscher Bundesverband für Logopädie.

Kontakt

Wir freuen uns auf Sie!

Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Fragen
telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.