Logopädische Praxen sind vorwiegend als Bestellpraxen organisiert: Termine sind fest an
die Patientinnen und Patienten gebunden und umfassen ein Zeitfenster von 30, 45, 60 oder 90 Minuten. Das
sichert einen zeitgemäßen Behandlungsablauf und kurze Wartezeiten. Die Zahl der täglich vergebbaren
Termine ist naturgemäß begrenzt – umso wichtiger ist es, dass geplante Termine auch tatsächlich
stattfinden.
Wird ein Termin nicht wahrgenommen oder so kurzfristig abgesagt, dass er nicht mehr anderweitig vergeben
werden kann, entsteht ein „Leerlauf": Die laufenden Kosten – insbesondere Personalkosten – laufen weiter,
ohne dass die Therapiezeit erbracht werden kann.
Für nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine kann daher ein Ausfallhonorar
berechnet werden. Rechtlich lässt sich dieser Anspruch aus § 615 BGB (Annahmeverzug), teilweise auch als
Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB herleiten; ein Verschulden ist hierfür nicht erforderlich.
Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, so früh wie möglich ab – am besten
telefonisch unter 0 52 22 / 850 95 05. So können wir den Termin an andere
Patientinnen und Patienten vergeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Quelle: Deutscher Bundesverband für Logopädie.