Der behandelnde Arzt stellt eine Erstverordnung aus. Die Logopädin führt eine Diagnostik durch und stellt fest, in welchen Bereichen eine logopädische Störung vorliegt. Anschließend wird der Patient auf der Grundlage der Ergebnisse therapiert. Am Ende der Behandlungseinheit schreibt die Logopädin einen Bericht an den Arzt. Stellt der Arzt die weitere Behandlungsbedürftigkeit fest, wird eine Folgeverordnung ausgestellt, auf deren Grundlage die Logopädin den Patienten weiter therapieren kann. Folgende Ärzte dürfen eine logopädische Verordnung ausstellen: Kinderärzte, Hals- Nasen- Ohren- Ärzte, Kieferorthopäden und Zahnärzte, Neurologen, Pädaudiologen, Phoniater, Internisten.